Die Fahr- und Ruhezeiten der Fahrzeuglenker wird von der am 11. April 2007 in Kraft getretenen Verordnung 561/2006/EG geregelt, die wir nicht ändern können, beachten Sie bitte dies deshalb bei der Programmplanung und -bestellung.
Die tägliche Fahrzeit kann bei 1 Fahrzeuglenker 9 Stunden betragen, die wöchentlich 2mal bis 10 Stunden verlängert werden kann.
Die addierte Fahrzeit kann während 2 aufeinander folgenden Wochen nicht länger als 90 Stunden betragen. Die wöchentliche Fahrzeit darf nicht länger als 56 Stunden sein. Die Woche dauert von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.
Nach einer Fahrzeit von 4,5 Stunden muss der Fahrer eine Pause von 45 Minuten einlegen, die höchstens in 2 Teile, 15 + 30 Minuten geteilt werden kann. Ein Aufenthalt kürzer als 15, beziehungsweise 45 Minuten gilt nicht als Ruhepause.